Rechtsprechung
   BSG, 24.04.2002 - B 7 SF 8/02 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18283
BSG, 24.04.2002 - B 7 SF 8/02 S (https://dejure.org/2002,18283)
BSG, Entscheidung vom 24.04.2002 - B 7 SF 8/02 S (https://dejure.org/2002,18283)
BSG, Entscheidung vom 24. April 2002 - B 7 SF 8/02 S (https://dejure.org/2002,18283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,18283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts durch das Bundessozialgericht - Rechtfertigung des besonderen Gerichtsstands der Streitgenossenschaft im Passivprozess einer Erbengemeinschaft - Verfahren zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts bei Bestehen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 57 § 58 Abs. 1 Nr. 5; ZPO § 62
    Bestimmung des zuständigen Gerichts im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Streitgenossenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 277/87

    Zulässigkeit einer von allen Miterben erhobenen Feststellungsklage

    Auszug aus BSG, 24.04.2002 - B 7 SF 8/02 S
    Insoweit ist das Bestehen einer notwendigen Streitgenossenschaft (befürwortend zB Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl 1998, § 74 RdNr 5) noch ungeklärt (zur Kontroverse Bundesgerichtshof vom 21. Dezember 1989 - VIII ZR 277/87 -, NJW 1989, 2133, 2134).
  • BSG, 25.09.1998 - B 1 SF 4/98 S

    Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 5 SGG

    Auszug aus BSG, 24.04.2002 - B 7 SF 8/02 S
    Zwar besteht im Passivprozess einer Erbengemeinschaft keine notwendige Streitgenossenschaft und ist deshalb dort ein besonderer Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nicht zu rechtfertigen (so BSG vom 25. September 1998, SozR 3-1500 § 58 Nr. 1 S 2 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht